Lohnabrechnung Schweiz: Welche Abzüge es gibt und wie du deinen Nettolohn berechnest

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Lohn & Personal
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Eine Lohnabrechnung in der Schweiz zeigt, wie der vereinbarte Bruttolohn um gesetzliche Sozialversicherungsabzüge vermindert wird, bis der tatsächlich ausbezahlte Nettolohn übrig bleibt. Je nach Alter und Pensionskasse bleiben typischerweise 85 bis 90 Prozent des Bruttos übrig.

Lohnabrechnung auf einem Tisch vor einem Laptop mit allen Schweizer Abzügen

Mit dem Netto-Brutto-Rechner kannst du die Auswirkungen der Lohnabzüge auf deinen Nettolohn berechnen.

Was bedeutet Brutto und Netto auf der Lohnabrechnung?

Auf einer Schweizer Lohnabrechnung steht oben der Bruttolohn und unten der Nettolohn, und dazwischen liegt das, was du in diesem Artikel Schritt für Schritt nachvollziehen kannst. Der Bruttolohn ist der vereinbarte Lohn vor allen Abzügen. Der Nettolohn ist das, was nach Abzug der Sozialversicherungen auf dem Konto landet, eingebettet ins schweizerische 3-Säulen-System aus staatlicher Vorsorge (AHV), beruflicher Vorsorge und privater Vorsorge.

Zwei Positionen auf der Abrechnung verwirren häufig, weil sie keine Abzüge sind: Spesen sind Auslagenersatz und kein Lohn. Sie werden erst nach den Abzügen zum Nettolohn addiert, erscheinen auf der Abrechnung aber als separate Zeile. Familienzulagen laufen ebenfalls über die Lohnabrechnung und werden ausbezahlt, nicht abgezogen. Sie gehören zudem nicht zum massgebenden Lohn, solange sie sich im orts- oder branchenüblichen Rahmen bewegen, und erhöhen die Sozialabzüge deshalb nicht.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Lohnabrechnung schriftlich auszustellen, damit du alle Abzüge nachvollziehen kannst. Das Obligationenrecht (OR) bildet die Grundlage dieser Ausweispflicht.

Was wird vom Lohn abgezogen? Die Abzüge 2026 im Überblick

Vier Abzüge erscheinen auf fast jeder Lohnabrechnung in der Schweiz, und jeder folgt einer eigenen Logik.

Abzug

AN-Satz 2026

Berechnungsbasis

Wer trägt es

AHV/IV/EO

5,3 %

Gesamter Bruttolohn, keine Obergrenze

Je hälftig AN und AG

ALV

1,1 %

Bis CHF 148’200 Jahreslohn

Je hälftig AN und AG

BVG

3,5 bis 9,0 % bei hälftiger Aufteilung (altersabhängig, gemäss Reglement)

Koordinierter Lohn (ab CHF 22’680 Eintrittsschwelle)

AG mindestens die Hälfte (Art. 66 BVG)

NBU

Branchenabhängig (Beispiel ~1,3 %)

Gesamter Bruttolohn

In der Regel AN

KTG

Typisch 0,5 bis 1,5 %

Gesamter Bruttolohn

Gemäss Arbeitsvertrag oder GAV

AHV/IV/EO ist der grösste Einzelabzug. Der Gesamtbeitrag beträgt 2026 unverändert 10,6 %, aufgeteilt zu je 5,30 % auf Arbeitnehmende und Arbeitgeber. Die Ausgleichskasse empfängt diese Beiträge; der Arbeitgeber überweist beide Hälften direkt. Es gibt keine Lohnobergrenze, der Satz greift also auf jeden Franken Bruttolohn. Die Informationsstelle AHV/IV publiziert die massgebenden Sätze jährlich.

ALV beträgt 2026 insgesamt 2,2 %, hälftig geteilt, also 1,1 % für dich als arbeitnehmende Person. Der Beitrag fällt auf Lohnanteile bis zu CHF 148’200 Jahreslohn an. Auf Lohnteile darüber fällt seit 2023 kein ALV-Beitrag mehr an.

BVG folgt der komplexesten Logik. Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) legt die massgebenden Grenzbeträge fest: Die Eintrittsschwelle liegt 2026 bei CHF 22’680 Jahreslohn, darunter besteht keine BVG-Pflicht. Vom Jahreslohn wird ein Koordinationsabzug von CHF 26’460 abgezogen, um den koordinierten Lohn zu ermitteln. Dieser beträgt mindestens CHF 3’780 und maximal CHF 64’260 (obere Lohngrenze CHF 90’720 minus Koordinationsabzug). Das Gesetz legt keine Beitragssätze fest, sondern die Altersgutschriften, die dem Alterskonto gutgeschrieben werden müssen (Art. 16 BVG): 7 % (25 bis 34 Jahre), 10 % (35 bis 44 Jahre), 15 % (45 bis 54 Jahre) und 18 % (55 bis Referenzalter) des koordinierten Lohns. Arbeitgebende müssen insgesamt mindestens so viel beitragen wie alle Arbeitnehmenden zusammen (Art. 66 BVG). Bei hälftiger Aufteilung ergibt das für Arbeitnehmende 3,5 %, 5,0 %, 7,5 % beziehungsweise 9,0 %. Der tatsächliche Abzug richtet sich nach dem Reglement der Pensionskasse und liegt meist höher, weil zusätzlich Risikobeiträge (Tod, Invalidität) und Verwaltungskosten finanziert werden. Mehr dazu, wie die Berechnung im Detail funktioniert, erklärt der Artikel «Wie der BVG-Abzug und der Koordinationsabzug berechnet werden».

NBU steht für Nichtberufsunfallversicherung und wird vollständig von dir getragen, sofern du mindestens 8 Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber arbeitest. Die Suva oder ein privater Versicherer trägt das Risiko; der Satz ist betriebs- und branchenabhängig und steht im Versicherungsvertrag. Die Prämie für Berufsunfälle und Berufskrankheiten trägt der Arbeitgeber vollständig, sie erscheint nie als Lohnabzug.

KTG (Krankentaggeld) ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Ob eine Versicherung besteht und wie die Prämie aufgeteilt wird, ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag oder einem Gesamtarbeitsvertrag.

Der Brutto-Netto-Unterschied auf der Lohnabrechnung lässt sich damit auf eine einfache Formel bringen: Bruttolohn minus die Summe dieser Sozialversicherungsabzüge ergibt den Nettolohn. Wer die Lohnabzüge Schweiz kennt, kann jede Zeile auf der Abrechnung einordnen, ohne auf ein externes Tool angewiesen zu sein.

Wie berechne ich meinen Nettolohn? Schritt für Schritt

Wer die sechs Schritte kennt, kann jede Lohnabrechnung ohne Rechner-App nachvollziehen.

  1. Schritt: Bruttolohn bestimmen

  • Was passiert: Den vereinbarten Monatslohn als Ausgangswert nehmen. Der 13. Monatslohn ist Teil des AHV-pflichtigen Bruttolohns; Zulagen, Provisionen und Boni zählen ebenfalls zum beitragspflichtigen Bruttolohn.

  • Satz/Basis: Voller Bruttolohn inkl. allfälliger Zuschläge.

  1. Schritt: AHV/IV/EO abziehen

  • Was passiert: Die Ausgleichskasse erhält den kombinierten Beitrag; du trägst die Hälfte. Der AN-Anteil beträgt 5,30 % des Bruttolohns ohne Lohnobergrenze.

  • Satz/Basis: 5,30 % des Bruttolohns, keine Obergrenze.

  1. Schritt: ALV abziehen

  • Was passiert: Der Beitrag gilt nur bis zur monatlichen Entsprechung von CHF 148’200 Jahreslohn (CHF 12’350/Monat).

  • Satz/Basis: 1,1 % des beitragspflichtigen Lohnanteils.

  1. Schritt: BVG auf dem koordinierten Lohn abziehen

  • Was passiert: Vom Jahreslohn den Koordinationsabzug von CHF 26’460 subtrahieren, um den koordinierten Lohn zu erhalten. Diesen Betrag mit dem Arbeitnehmenden-Satz aus dem Reglement deiner Pensionskasse multiplizieren und durch 12 teilen. Wer auf Stundenlohnbasis arbeitet, findet in «Stundenlohn berechnen» eine eigene Beispielrechnung.

  • Satz/Basis: Bei hälftiger Aufteilung der gesetzlichen Altersgutschriften (Art. 16 BVG) 3,5 % (25 bis 34 J.) / 5,0 % (35 bis 44 J.) / 7,5 % (45 bis 54 J.) / 9,0 % (55 bis Referenzalter) des koordinierten Lohns. Massgebend ist das Reglement, das meist höher liegt.

  1. Schritt: NBU abziehen

  • Was passiert: Den Satz aus dem Versicherungsvertrag des Arbeitgebers entnehmen. Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) gibt die Rahmenbedingungen vor; der konkrete Satz variiert je nach Branche und Versicherer.

  • Satz/Basis: Branchenabhängig; typisches Beispiel ca. 1,3 % des Bruttolohns.

  1. Schritt: Nettolohn vor Steuern ablesen

  • Was passiert: Das Ergebnis ist der Nettolohn vor Einkommenssteuer. Arbeitnehmende mit Schweizer Pass oder C-Bewilligung zahlen die Einkommenssteuer separat über die Steuererklärung. Wer keine Niederlassungsbewilligung C besitzt, zahlt zusätzlich Quellensteuer direkt über die Lohnabrechnung.

  • Satz/Basis: Kein weiterer Abzug im Standardfall.

Beispielrechnung: Wie viel Netto bleibt von CHF 6’000 Brutto?

Bei CHF 6’000 Brutto bleiben vor der Einkommenssteuer rund CHF 5’375 Netto übrig, weil die Sozialversicherungen zusammen etwa 10 % wegtragen.

Parameter: 30-jährige Person, CHF 6’000 Bruttolohn pro Monat, Kanton Zürich.

Position

Satz oder Grundlage

Betrag

Bruttolohn


CHF 6’000

AHV/IV/EO

5,3 % des Bruttolohns

CHF 318

ALV

1,1 % des Bruttolohns

CHF 66

BVG

Jahreslohn CHF 72’000 minus CHF 26’460 = CHF 45’540; AN-Anteil 3,5 % / 12

CHF 133

NBU

ca. 1,3 % (Beispielsatz)

CHF 78

KTG

0,5 % (wenn vertraglich vereinbart)

CHF 30

Total Abzüge


ca. CHF 625

Nettolohn vor Steuern


ca. CHF 5’375

Der koordinierte Lohn für die BVG-Berechnung liegt bei CHF 45’540 pro Jahr (Jahreslohn CHF 72’000 minus Koordinationsabzug CHF 26’460). Der minimal koordinierte Lohn beträgt CHF 3’780, der maximale CHF 64’260. Mit 50 Jahren wäre der BVG-Anteil spürbar höher: Der AN-Satz steigt auf 7,5 %, was bei gleicher Basis rund CHF 284 pro Monat ergibt statt CHF 133.

Wer eine B-Bewilligung hat, zahlt zusätzlich Quellensteuer direkt über die Lohnabrechnung. Schweizer Staatsangehörige und Personen mit C-Bewilligung zahlen die Einkommenssteuer separat über die jährliche Steuererklärung.

Was ist die Quellensteuer, und wen betrifft sie?

Quellensteuerpflichtig sind ausländische Arbeitnehmende ohne Niederlassungsbewilligung C (ausser bei Ehe mit einer Person mit Schweizer Pass oder C-Bewilligung) sowie Grenzgängerinnen und Grenzgänger; der Arbeitgeber zieht die Steuer direkt vom Lohn ab. Die Tarifcodes (A für Alleinstehende, B für Verheiratete mit einem Einkommen, C für Zweiverdienerpaare, H für Alleinerziehende und weitere) sind schweizweit einheitlich, die Steuersätze dahinter legt jeder Kanton selbst fest. Ab einem Bruttolohn von CHF 120’000 pro Jahr folgt eine nachträgliche ordentliche Veranlagung mit vollständiger Steuererklärung. Tarife, Abrechnung und Sonderfälle für Grenzgänger erklärt der Artikel «Quellensteuer in der Schweiz».

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