Pensionskasse und Lohnabrechnung: Wie der BVG-Abzug und der Koordinationsabzug berechnet werden

Lohn & Personal
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Der BVG-Abzug auf der Lohnabrechnung ist der monatliche Pensionskassenbeitrag, der auf dem koordinierten Lohn berechnet wird, also auf dem Teil des AHV-Lohns, der nach Abzug des Koordinationsabzugs verbleibt. Das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) schreibt vor, dass Arbeitgebende insgesamt mindestens gleich viel beitragen müssen wie ihre Arbeitnehmenden zusammen.

Geld auf dem Tisch, daneben ein Notizblock und eine Person, die in ihrem Handy auf dem Taschenrechner tippt und den BVG-Abzug ausrechnet

Die wichtigsten Punkte:

Was ist der BVG-Abzug?

Monatlicher Pensionskassenbeitrag auf dem koordinierten Lohn

Was ist der Koordinationsabzug?

Betrag, der vor der BVG-Beitragsberechnung vom AHV-Lohn abgezogen wird (2026: CHF 26'460)

Wer zahlt den BVG-Beitrag?

Arbeitnehmende und Arbeitgebende; der Arbeitgeber trägt in der Summe mindestens die Hälfte

Ab wann bin ich BVG-pflichtig?

Ab CHF 22'680 Jahreslohn beim selben Arbeitgeber (2026); Sparbeiträge ab 1. Januar nach dem 24. Geburtstag

Wie hoch sind die Beitragssätze?
Altersabhängig gestaffelt; gesetzliche Altersgutschriften 7 bis 18 % des koordinierten Lohns, viele Kassen liegen darüber

Wo erscheint der Abzug auf der Lohnabrechnung?
Als Position «PK/BVG» oder «Pensionskasse» im Abzugsbereich

Was ist der BVG-Abzug auf der Lohnabrechnung?

Der BVG-Abzug auf deiner Lohnabrechnung ist der Beitrag, den du monatlich in die Pensionskasse einzahlst. Arbeitgebende müssen gemäss Art. 66 BVG insgesamt mindestens gleich viel beitragen wie alle ihre Arbeitnehmenden zusammen; in der Praxis übernehmen die meisten Kassen die Beiträge je zur Hälfte, viele Arbeitgebende zahlen freiwillig mehr. Die Pensionskasse bildet die 2. Säule des Schweizer Dreisäulensystems und soll zusammen mit der AHV die gewohnte Lebenshaltung nach der Pensionierung, bei Invalidität oder im Todesfall sichern.

Zuständig für die Gesetzgebung ist das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV), das auch die jeweils gültigen Grenzbeträge publiziert. Beaufsichtigt werden die Pensionskassen von den kantonalen und regionalen BVG-Aufsichtsbehörden sowie der Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV). Der Bundesrat passt die Grenzbeträge in der Regel alle zwei Jahre an, parallel zur Erhöhung der AHV-Renten; die Werte für 2026 gelten unverändert seit dem 1. Januar 2025.

Auf der Lohnabrechnung erscheint der Abzug als Position «PK/BVG». Grundlage für die Berechnung ist nicht der volle Bruttolohn, sondern der koordinierte Lohn. Massgebend ist grundsätzlich der AHV-Lohn (Art. 7 Abs. 2 BVG). Das Reglement der Pensionskasse darf davon abweichen und bestimmte Lohnbestandteile ausklammern:

  • Spesen: Sind kein AHV-Lohn und deshalb nie BVG-pflichtig.

  • Gelegentlich anfallende Lohnbestandteile: Überstundenentschädigungen oder einmalige Boni gehören zum AHV-Lohn, das Reglement kann sie aber vom versicherten Lohn ausnehmen (Art. 3 BVV 2).

  • Lohn über der Obergrenze: Im gesetzlichen Obligatorium ist Lohn nur bis CHF 90'720 versichert (2026). Überobligatorische Pläne versichern auch höhere Löhne.

Ein konkretes Praxisbeispiel (überobligatorischer Plan, Werte 2026): Bei einem koordinierten Jahreslohn von CHF 80'920 und einem Arbeitnehmenden-Satz von 7,0 % beträgt der monatliche PK/BVG-Abzug CHF 472.05. Dieser Satz entspricht einem überobligatorischen Pensionskassenplan und liegt über den gesetzlichen Mindestansätzen. Für einen Überblick über weitere Abzüge auf der Lohnabrechnung und die Grundlagen der Buchhaltung für KMU lohnt sich ein ergänzender Blick auf die Zusammenhänge zwischen Lohnbuchhaltung und Finanzbuchhaltung.

Was ist der Koordinationsabzug und warum gibt es ihn?

Der Koordinationsabzug verhindert, dass du denselben Lohnanteil zweimal versicherst: einmal in der AHV und nochmals in der Pensionskasse. Beide Sozialversicherungen decken einen Teil der Altersvorsorge ab, und ohne diesen Mechanismus würde der untere Lohnbereich doppelt gesichert. Der BVG-Abzug fällt deshalb kleiner aus, als viele Arbeitnehmende auf Basis ihres Bruttolohns erwarten.

Der koordinierte Lohn entsteht durch eine einfache Subtraktion: AHV-Jahreslohn minus Koordinationsabzug. Dieser Restbetrag ist die Basis, auf der Pensionskassenbeiträge anfallen. 

  • Eintrittsschwelle: CHF 22'680 Jahreslohn beim selben Arbeitgeber; darunter keine BVG-Pflicht

  • AHV-Jahreslohn: Massgebender Lohn gemäss AHV-Abrechnung

  • Koordinationsabzug: Fixer Betrag von CHF 26'460, der vor der BVG-Berechnung abgezogen wird

  • Koordinierter Lohn: AHV-Jahreslohn minus Koordinationsabzug; mindestens CHF 3'780, im Obligatorium höchstens CHF 64'260

  • Obergrenze: CHF 90'720 Jahreslohn; darüber liegender Lohn ist nur überobligatorisch versicherbar

Der gesetzliche Koordinationsabzug beträgt seit 2025 CHF 26'460. Den jeweils gültigen Wert findest du auf bsv.admin.ch. Im gesetzlichen BVG-Obligatorium gilt dieser Betrag unabhängig vom Beschäftigungsgrad, was Teilzeitarbeitende strukturell stärker trifft als Vollzeitangestellte mit hohem Lohn: Wer CHF 30'000 verdient, hat nur CHF 3'540 koordinierten Lohn, der auf das Minimum von CHF 3'780 aufgerundet wird. Dieser Effekt war einer der zentralen Punkte in der Diskussion um die BVG-Reform.

Manche Pensionskassen mildern diesen Effekt, indem sie den Koordinationsabzug bei Teilzeitbeschäftigung proportional an den Beschäftigungsgrad anpassen. Die Stiftung Auffangeinrichtung BVG, die Arbeitgebende ohne eigene Pensionskassenlösung auffängt, wendet die gesetzlichen Grenzbeträge an. Die BVG-Reform, die am 22. September 2024 an der Urne abgelehnt wurde, hätte den fixen Koordinationsabzug durch 20 Prozent des AHV-Lohns ersetzt und die Eintrittsschwelle auf CHF 19'845 gesenkt, was insbesondere Teilzeitarbeitende und Personen mit tiefem Einkommen besser versichert hätte.

Wie werden die BVG-Beitragssätze nach Alter gestaffelt?

Wie viel du und deine Arbeitgebenden in die Pensionskasse einzahlen, hängt von deinem Alter ab: Je älter, desto höher der Satz. Das BVG legt in Art. 16 die Altersgutschriften fest, also den Sparanteil, der dem Altersguthaben gutgeschrieben wird:

Altersgruppe

Altersgutschrift gemäss Art. 16 BVG (in % des koordinierten Lohns)

25 bis 34 Jahre

7 %

35 bis 44 Jahre

10 %

45 bis 54 Jahre

15 %

55 bis 65 Jahre

18 %

Der tatsächliche Beitrag liegt über der Altersgutschrift, weil zusätzlich die Risikoleistungen bei Tod und Invalidität, die Verwaltungskosten und der Beitrag an den Sicherheitsfonds finanziert werden. Im überobligatorischen Bereich dürfen Pensionskassen zudem höhere Sparbeiträge vorsehen. Das folgende Beispiel zeigt die Beitragssätze eines überobligatorischen Vorsorgewerks, nicht das gesetzliche Minimum:

Altersgruppe

Arbeitnehmende

Arbeitgebende

25 bis 34 Jahre

7,0 %

7,0 %

35 bis 44 Jahre

10,0 %

10,0 %

45 bis 54 Jahre

16,0 %

16,0 %

55 bis 65 Jahre

19,0 %

19,0 %

Beispiel eines überobligatorischen Vorsorgewerks, nicht gesetzliches Minimum. Der Gesamtbeitrag (beide Seiten zusammen) liegt hier bei 14 bis 38 % des versicherten Lohns.

Für KMU-HR bedeutet das: Ein 55-jähriges Teammitglied verursacht bei denselben Pensionskassenregeln prozentual deutlich höhere Lohnnebenkosten als eine 28-jährige Person, weil Art. 16 BVG die Altersstaffelung vorschreibt und überobligatorische Pläne diese Staffelung in der Regel beibehalten oder verstärken.

Rechenbeispiel: BVG-Abzug auf der Lohnabrechnung berechnen

Um deinen BVG-Abzug selbst nachzurechnen, brauchst du drei Angaben: deinen AHV-Jahreslohn, den aktuellen Koordinationsabzug und deinen Beitragssatz nach Alter aus dem Pensionskassenreglement. Der Jahresbeitrag wird berechnet, indem der koordinierte Jahreslohn mit dem Beitragssatz multipliziert und das Ergebnis durch 12 geteilt wird. Das folgende Beispiel basiert auf einem überobligatorischen Plan und den Grenzbeträgen 2026.

Schritt 1: AHV-Jahreslohn bestimmen

  • Was du tust: Den massgebenden AHV-Jahreslohn ermitteln, also den Bruttolohn ohne Spesen und ohne Bestandteile, die das Reglement vom versicherten Lohn ausnimmt.

  • Beispielwert: CHF 107'380 Bruttolohn; keine ausgenommenen Bestandteile, also CHF 107'380 AHV-Jahreslohn (vereinfacht). Weil der Plan überobligatorisch ist, wird der volle Lohn versichert; im reinen Obligatorium wäre bei CHF 90'720 Schluss.

Schritt 2: Koordinationsabzug abziehen

  • Was du tust: Den aktuellen Koordinationsabzug vom AHV-Jahreslohn subtrahieren. Den jeweils gültigen Betrag findest du auf bsv.admin.ch; 2026 sind es CHF 26'460.

  • Beispielwert: CHF 107'380 minus CHF 26'460 ergibt einen koordinierten Jahreslohn von CHF 80'920.

Schritt 3: Alterskategorie und Beitragssatz bestimmen

  • Was du tust: Die eigene Altersgruppe bestimmen und den Beitragssatz aus dem Pensionskassenreglement ablesen. Die gesetzlichen Altersgutschriften (7 bis 18 %) sind das Minimum; viele Pläne liegen darüber.

  • Beispielwert: Altersgruppe 25 bis 34 Jahre, Arbeitnehmenden-Satz 7,0 %, Arbeitgebenden-Satz 7,0 % (überobligatorischer Plan).

Schritt 4: Jahres- und Monatsbeitrag berechnen

  • Was du tust: Koordinierten Jahreslohn mit dem Arbeitnehmenden-Satz multiplizieren, dann durch 12 teilen. Das ergibt den monatlichen Abzug auf deiner Lohnabrechnung. Der Arbeitgeberbeitrag kommt separat dazu und erscheint nicht als Abzug.

  • Beispielwert: CHF 80'920 × 7,0 % = CHF 5'664.40 Jahresbeitrag Arbeitnehmende; CHF 5'664.40 ÷ 12 = CHF 472.05 monatlicher Abzug. Die Arbeitgebenden zahlen zusätzlich CHF 472.05, der Gesamtbeitrag beträgt CHF 944.10 pro Monat.

BVG-Abzüge in der Lohnabrechnung automatisch erfassen

Wer die Lohnabrechnung für mehrere Angestellte erstellt, muss Koordinationsabzug, Alterskategorien und die Aufteilung zwischen Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden bei jedem Jahreswechsel und bei jeder Anpassung der Grenzbeträge prüfen. Die Lohnbuchhaltung von nextesy deckt AHV, ALV, BVG und Quellensteuer ab und berechnet Sozialversicherungsbeiträge wie die AHV automatisch. Für KMU ohne eigene Lohnabteilung bedeutet das weniger manuelle Formulare und weniger Nachrechnen. 

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